der stellvertretenden Beisitzer/in für besondere Aufgaben
Er arbeitet zu 100% ehrenamtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand leitet den Verein auf der Grundlage der Vereinssatzung im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.